Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir freuen uns, die Feiertagsregelung zum Frühlingsfest für 2026 bekanntzugeben:
Feiertagszeitraum: 14. Februar 2026 – 1. März 2026
Wiederaufnahme der Arbeit: 2. März 2026 (Montag)
Während des Feiertags werden dringende Angelegenheiten entsprechend bearbeitet. Wir wünschen Ihnen ein freudiges, sicheres und erfolgreiches Frühlingsfest!
